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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11 (https://dejure.org/2012,43977)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.2012 - 6 Sa 740/11 (https://dejure.org/2012,43977)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2012 - 6 Sa 740/11 (https://dejure.org/2012,43977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anpassung von Betriebsrenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Betriebsrentenanpassung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur reallohnbezogenen Obergrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsrentenanpassung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur reallohnbezogenen Obergrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    aa) Für die Bemessung der Reallohnbezogenenobergrenze gilt der allgemeine Prüfungszeitraum (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 22 ff., juris).

    Gerade dies gebietet, den vollen Anpassungsbedarf seit Rentenbeginn zu ermitteln (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 23, juris).

    Weiter konkretisiert der Regelungszusammenhang zu § 16 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrAVG nur den sachlichen Vergleichsmaßstab, ohne den zeitlichen Begriff des Prüfungszeitraums zu verändern, welchen der Gesetzgeber allein im Sinne der bereits vormals ständigen Rechtsprechung verwendete (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 24, juris).

    Wie sich aus § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG nämlich ergibt, wird eine auf die reallohnbezogene Obergrenze gestützte (teilweise) unterbliebene Anpassung von § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG gerade nicht erfasst, da nach § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG eine Anpassung nur als zu Recht unterblieben gilt, wenn der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich dargelegt, der Versorgungsempfänger nicht binnen drei Kalendermonaten nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen hat und auf die Rechtsfolgen eines nicht fristgemäßen Widerspruchs hingewiesen wurde (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 26, juris).

    Zudem kann auch aus § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG keine zusätzliche Begrenzung für den Teuerungsausgleich abgeleitet werden, weil der Gesetzgeber bei Einführung dieser Norm davon ausging, dass das Steigerungsmaß von jährlich einem Prozent gegenüber der laufenden Inflationsrate keine Verschlechterung beinhalte (LAG Köln 18.3.2011 - 3 Sa 1543/10 - zu II 2 der Gründe, juris) und die Bestimmung keine Anhaltspunkte dafür liefert, welcher Prüfungszeitraum für die Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG maßgeblich sein soll (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 27, juris).

    Bloß praktische Berechnungsschwierigkeiten gebieten demgegenüber keine abweichende Auslegung (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 28, juris).

    Die widerstreitenden grundrechtlichen Schutzgüter von Arbeitgeber und Versorgungsempfänger, deren Betriebsrentenansprüche zu den durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen zählen, sind auch angemessen gegeneinander abgewogen (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 ff., juris).

    Danach ist eine Abweichung von der im Gesetz vorgesehenen und für interessengerecht erachteten Berechnungsmethode zwar möglich, sie bedarf jedoch einer tragfähigen Begründung (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 41, juris; 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b aa der Gründe, NZA-RR 2006, 485).

    Ach diese Entscheidung widersprach billigem Ermessen, weil sie einerseits nicht auf die vorangegangene entsprechend dem Verbraucherpreisindex zu erfolgende Erhöhung abstellte (s.o. zu A II 2 der Gründe) und andererseits aufgrund des Wechsels im Prüfungsmaßstab auf eine Anpassung der Verbaucherpreisentwicklung seit Renteneintritt hätte entsprechen müssen (vgl. BAG 19.6.2012 3 AZR 464/11 Rn. 20 ff., juris).

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    (3) Zudem spricht für die Fehlerhaftigkeit etwaig herangezogener Zwölfmonatsbezüge - wie bereits vom Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 25. September 2012 beanstandet (- 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris) -, dass die Beklagtendarstellung nicht mehr auf die Verhältnisse im Monat vor dem Beginn des Rentenbezugs und dem Monat vor dem Anpassungsprüfungsstichtag abstellt, sondern auf andere Durchschnittswerte.

    Dass derartige Mängel ausgeschlossen wären, trägt die Beklagte weder vor noch ist dies ohne Weiteres ersichtlich (LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris).

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    Die Vergleichsgruppe kann auch alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b cc der Gründe, a.a.O.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris).

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 354/11

    Maßstab für die Anpassung einer Betriebsrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Auch andere Mitarbeiter würden nach Erfolg vergütet (wie etwa das Verfahren LAG Köln 5 SA 354/11 gezeigt habe).

    Denn die Beklagte führt weder mit Schriftsatzes vom 23. Januar 2012, S. 9 f., Bl. 130 f. d.A. noch an anderer Stelle konkrete Zeiträume aus, welche sie in diese behauptete Berechnung exakt einbezogen haben will, sondern verweist lediglich pauschal auf einen "zwölfmonatigen" Betrachtungszeitraum, dessen Beginn und Ende nicht von selbst verständlich sind (so zutreffend bereits LAG Köln 13.4.2012 - 5 Sa 354/11 - zu II 2 der Gründe, juris).

    Dass der Beklagten die vorlegenden Bedenken nicht fremd sind, ergibt sich aus den sie betreffenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Köln mit Urteil vom 13. April 2012, auf das der Kläger im Lauf des Berufungsverfahrens ausdrücklich verwiesen hatte (- 5 Sa 354/11 - zu II 2 der Gründe, juris).

    Zumindest letzteres begründete wegen der damit drohenden Verzerrung der Betrachtung weitere durchgreifende Bedenken (vgl. LAG Köln 13.4.2012 - 5 Sa 354/11 - zu II 2 der Gründe, juris).

    Dem Begriff "Nettolohn" i.S.d. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG unterfällt nur das verfügbare, nicht aber ein nur fiktives Einkommen (LAG Köln 13.4.2012 - 5 Sa 354/11 - zu II 2 der Gründe, juris).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Auch unterliegt - hieran anknüpfend - keinen Bedenken, die erstmalige individuelle Betriebsrentenanpassung auf einen solchen gebündelten Zeitpunkt vorzuverlegen, soweit sich die erste Anpassungsentscheidung nicht um mehr als sechs Monate verzögert (BAG 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 a, b der Gründe, NZA-RR 2006, 485).

    aa) Zwar ist dem Arbeitgeber nicht grundsätzlich verwehrt, für eine getroffene Anpassungsentscheidung neue Berechnungen in den Prozess einführen, da in der gerichtlichen Prüfung darauf abzustellen ist, ob die getroffene Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht (BAG 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 2, III 2 c der Gründe, a.a.O.).

    Danach ist eine Abweichung von der im Gesetz vorgesehenen und für interessengerecht erachteten Berechnungsmethode zwar möglich, sie bedarf jedoch einer tragfähigen Begründung (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 41, juris; 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b aa der Gründe, NZA-RR 2006, 485).

    Die Vergleichsgruppe kann auch alle Unternehmen erfassen, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken soll (BAG 30.8.2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 b cc der Gründe, a.a.O.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    Die Beklagte hatte hierzu schon im Ansatz nichts vorgetragen, was indes für einen positiven Vergleichsschluss nötig gewesen wäre (vgl. LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.).

    Die nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 30c Abs. 4 BetrAVG i.V.m. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB sodann entsprechend aus billigem Ermessen zu treffende Anpassungsentscheidung hatte sich - mangels entgegenstehender wirtschaftlicher Belange der Beklagten - am Kaufkraftverlustausgleich seit Rentenbeginn zu orientieren (ohne indes - wie die Berufung meint -, am Beklagtenwunsch einer Anpassung am Nettolohnanstieg ausgerichtet werden zu können, da hierzu jeder greifbare Richtwert fehlte [s.o.]; vgl. LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 c aa der Gründe, juris).

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    Selbst wenn zudem aus der unterschiedlichen Höhe von durchschnittlichen Jahreseinkommen und deren Entwicklungen in Einzelunternehmen nicht zwingend auf uneinheitliche Vergütungsstrukturen geschlossen werden mochte, sprach die unterschiedliche Einkommensentwicklung jedoch zumindest solange, als erkennbare Ursachen hierfür nicht vorgebracht oder ersichtlich waren, prinzipiell gegen einheitliche Entgeltbedingungen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9.8.2012 - 18 Sa 22/12 - zu II 2 b cc der Gründe, juris; 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [ee] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 b cc der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Der Antrag zu 3.) entsprach der im Betriebsrentenrecht üblichen und nach § 258 ZPO zulässigen Fassung (vgl. etwa BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 13, NZA 2012, 454).

    Es ist mithin auf den Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen seit dem individuellen Rentenbeginn abzustellen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 29, 30, NZA 2012, 454).

    Der Kaufkraftverlust wurde für den Prüfungszeitraum nach dem 1. Januar 2003 nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland bemessen (BAG 10.11.2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 21 ff., NZA 2012, 454).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - 1 Sa 365/11

    Betriebsrentenanpassung - Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11
    Das pauschale Vorbringen, dies seien alle aktiv Beschäftigten außer den sog. Executives gewesen (so zuletzt etwa im Schriftsatz vom 30. März 2012, S. 10 f. mit Anlage 2, Bl. 165 f., 177 ff., 215 ff. d.A. und im Schriftsatz vom 6. August 2012, S. 6, Bl. 193 d.A.; ferner im Schriftsatz der parallel am Sitzungstag verhandelten Sache 6 Sa 344/11 vom 3. August 2012, S. 18 ff. Bl. 203 ff. jener Akte), war insofern schon aufgrund der Beklagtenbehauptung, unberücksichtigt seien auch alle Personen geblieben, die in irgendeiner Weise nur befristet tätig gewesen seien, vor allem Praktikanten, Aushilfen, Doktoranden, Werkstudenten, Mitarbeiter mit sog. Rahmenverträgen und Studierende an der Berufsakademie (so im Beklagtenschriftsatz vom 23. Januar 2012 S. 20 ff., Bl. 116 ff. d.A.) völlig unergiebig.

    (bb) Zudem hat schon das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2012 (- 3 Sa 18/12 - n.v.) zutreffend darauf hingewiesen, dass "aus dem Vorbringen der Beklagten [...], auch wenn diese vorträgt, alle Mitarbeiter seien Gehaltsbändern zugeordnet, nicht darauf geschlossen werden [kann], dass die Entgeltbedingungen tariflicher und außertariflicher Mitarbeiter vergleichbar wären." Die vorliegend zur Entscheidung berufene Kammer schließt sich dem einschließlich der hierzu wie folgt lautenden Begründung vor dem Hintergrund an, dass die Beklagte ihre Anpassung im vorliegenden, sowie im Hinblick auf die weiter erläuternd behauptete Anpassung nach sog. Job-Familien unter Anwendung freiwilliger Gehaltsprogramme sowie in namentlicher Bezugnahme auf die Gruppe der "Sales"-Mitarbeiter in dem vor der Kammer am Sitzungstag parallel verhandelten, gleichgelagerten Verfahren 6 Sa 344/11 auf dieselben "neuen Argumente" zu stützen suchte (LAG Baden-Württemberg 26.7.2012 - 3 Sa 18/12 - zu I 2 b der Gründe, n.v.): "Dem Vortrag der Beklagten kann nicht entnommen werden, in welcher Weise die von ihr behauptete Umsetzung von Tariferhöhungen im außertariflichen Bereich erfolgt und in welchem Verhältnis die in den jeweiligen Gehaltsbändern festgelegten Vergütungen zu den jeweiligen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen stehen.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10

    Prüfungszeitraum bei der Betriebrentenanpassung; Zahlungsklage auf

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZR 218/10

    Betriebsrente - Anpassungsprüfung

  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 676/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Das pauschale Vorbringen, dies seien alle aktiv Beschäftigten außer den sog. Executives gewesen (so zuletzt etwa im Schriftsatz vom 3. August 2012, S. 5 f., 18 ff. mit Anlage 2, Bl. 190 f., 203 ff., 215 ff. d.A.), war insofern schon aufgrund der Beklagtenbehauptung, unberücksichtigt seien auch alle Personen geblieben, die in irgendeiner Weise nur befristet tätig gewesen seien, vor allem Praktikanten, Aushilfen, Doktoranden, Werkstudenten, Mitarbeiter mit sog. Rahmenverträgen und Studierende an der Berufsakademie (so im parallel vor der Kammer verhandelten und in die Verhandlung einbezogenen Verfahren 6 Sa 740/11, Beklagtenschriftsatz vom 23. Januar 2012 S. 20 ff., Bl. 116 ff. jener Akte) völlig unergiebig.
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